Auf dieser Karte werden die Schlammgrubenverdachtsflächen klassifiziert dargestellt nach den Ergebnissen der AG Bohr- und Ölschlammgruben und der ab 01.01.2016 gültigen Fördermaßnahme zur Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben (FM-ÖBSG). Welche Standorte im Rahmen der FM-ÖBSG untersucht werden können ist im Vergleichsvertrag geregelt.
Link: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/umweltschutz/foerdermassnahme_historische_oel_und_bohrschlammgruben/foerdermanahme-untersuchung-historischer-oel--und-bohrschlammgruben-139717.html
Ausgenommen (gemäß §2 Abs.3 des Vergleichsvertrages) sind beispielsweise Mischgruben (z. B. neben Bohrschlamm auch andere eingelagerte Abfälle). Sie werden in der Karte als „Verdachtsfläche erfasst“ dargestellt.
Ziel ist die Erstellung einer möglichst umfassenden Übersicht über die in Niedersachsen existierenden Bohr- und Ölschlammgruben und den aktuellen Bearbeitungsstand im Rahmen der FM-ÖBSG. Die Darstellung erfolgt zunächst als Schlammgrubenverdachtsfläche, da erst nach weitergehenden Untersuchungen Aussagen zu deren Existenz und Gefährdungspotential getroffen werden können.
Weitergehende Hinweise und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite Link: : http://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/neuigkeiten/titel-129705.html
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